* Gegen Baumhöhe muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03 * Bruch ab Sturmstärke 8 sind höhere Gewalt -> Schäden müssen nicht durch Baumbesitzer getragen werden - so die Verkehrssicherungspflicht efült wurde (Baum ist nicht sichtlich Krank) -> Pappelurteil 2004 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03 * Es besteht Anspruch auf Laubrente -> Zahlung an den Nachbarn wenn er Laub oder Äste beseitigen muss