Gegen Baumhöhe muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03
Bruch ab Sturmstärke 8 sind höhere Gewalt → Schäden müssen nicht durch Baumbesitzer getragen werden - so die Verkehrssicherungspflicht efült wurde (Baum ist nicht sichtlich Krank) → Pappelurteil 2004
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03
Es besteht Anspruch auf Laubrente → Zahlung an den Nachbarn wenn er Laub oder Äste beseitigen muss