{{tag>pferde recht}} * Pferdemist ist Festmist * die eventuell austretenden Sickerwässer sind wassergefährdende Stoffe ======= Bestimmungen für Anlagen die Pferdemist lagern ====== * §62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Bund) * http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html#BJNR258510009BJNG001000000 * Sickerwässer dürfen nicht in das Grundwasser gelangen können * Sickerwässer müssen in entsprechenden Behältnissen gespeichert werden * §63 Eignungsfeststellung * Es bedarf keiner Eignungfeststellung durch die Behörden * Lagern und Aufbringen in Hochwassergefährdenden Gebieten * ist unzulässig, außer es findet im landwirtschaftlich normalen Maße statt * §20 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) - Anzeigepflicht * http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46539.de * einbauen, aufstellen, unterhalten, wesentlich verändern, betreiben oder stillegen will muss das der Wasserbehörde einen Monat vorher anzeigen * Ausnahme: Die Anlage benötigt Zustimmung oder Erlaubnis nach Bauordnungs-, Abfall-, Immissionsschutz- oder Bergrecht bedarf oder eine solche erteilt wurde ======= Nutzung ====== * §54 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) - Bewirtschaftung des Grundwassers * es darf nur so aufgebracht werden (auf Forst-, Land- oder Gartenflächen) das eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann * die Menge muss so gewählt werden das sie von Pflanzen aufgenommen und umgewandelt werden kann *