Dies ist keine Steuerberatung und die Informationen können Fehler enthalten - nutze sie zur Anrgegung und prüfe sie. * das folgende gilt auch für Einzelunternehmer * Hotelkosten können in der Höhe abgesetzt werden wie sie anfallen * Verpflegung wird anhand einer Tabelle pauschal abgerechnet, unabhängig davon wie viel Geld dafür ausgeben wurde oder nicht ^Dauer Abwesenheit ^Pauschale ^ |> 8 Stunden < 24 Stunden, An- und Abreisetag (egal wie lange das dauert)|12 Euro| |>24 Stunden|24 Euro| * Das heißt auch wenn es mehr gekostet hat, bleibt man auf den Mehrkosten sitzen * man kann als Betriebsausgaben nur die Pauschale abziehen ====== Gestellte Mahlzeiten ====== Weren Mahlzeiten gestellt (vom Arbeitgeber, nicht von Dritten), so sind diese von der Verpflegungskostenpauschale abzuziehen. \\ Dabei gilt: * Frühstück 20% * Mittag- und Abendessen jeweils 40% Das bedeutet von der Pauschale werden die entsprechenden Prozent für die jeweilige Mahlzeit abgezogen und nur noch die verringerte Pauschale kann geltend gemacht werden. ====== "Trick" mit dem Businesspaket ====== * einige Hotels bieten ein Businesspaket an, was zum Beispiel bereits Frühstück enthält * + einige andere Dienstleistungen * -> ist ein pauschal abgerechnetes Paket * die Mahlzeiten die das Paket umfasst werden von der Verpflegungskostenpauschale oder vom Paketpreis abgezogen, in Höhe wie unter "Gestellte Mahlzeiten" ersichtlich * der Rest des Paketes ist vollumfänglich als Betriebsausgabe abrechenbar Rechenbeispiel: * 15 Euro Businesspaket (ink. Frühstück) * davon sind 13 Euro das Frühstück, was aber nicht extra ausgewiesen ist * 20% der Verpflegungskostenpauschale müssen abgezogen werden -> 4,80 * 19,20 Verpflegungskostenpauschale verbleiben * die reduzierte Verpflegungskostenpauschale + das Businesspaket können geltend gemacht werden * Summe (ggü. Finanzam als Ausgabe): 34,20 Euro gegenüber (wenn das Frühstück extra berechnet würde): * 13 Euro Frühstück * wird über Verpflegungskostenpauschale geltend gemacht und kann nicht separat berechnet werden * volle Verpflegungskostenpauschale 24,00 Euro * Summe (ggü. Finanzam als Ausgabe): 24 Euro Die Differenz beider Wege beträgt 10,20, die man im ersten Fall abrechen kann, in zweitem Fall sind sie nicht abziehbare Ausgaben. \\ In erstem Fall hat man 2 mehr bezahlt, konnte aber 8 Euro steuerlich geltend machen (ob das Sinn macht muss man durchrechnen). \\ Unter Umständen ist das Business-Paket sogar einfach gar nicht teurer als die Leistungen die eh nötig wären, zum Beispiel WLAN + Parkplat + Frühstück, dann hat man gar kein Geld aufgewendet, aber welches gespart :) ====== Umsatzsteuer ====== * da auf die Reisekostenpauschale keine Umsatzsteuer anfällt kann dafür auch keine abgerechnet werden * allerdings können die Umsatzsteuer-Beträge aus den tatsächlich angefallenen Rechnungen für Verpflegung abgerechnet werden * auch wenn der eigentliche Betrag nicht abgerechnet werden kann Das bedeutet: * Frühstück für 13 Euro (19% Umsatzsteuer -> 2,47) * Betriebsausgaben 4,80 -> 20% der Verpflegungskostenpauschale * 2,47 Umsatzsteuer (ausgehend vom echten Preis)