Umsatzsteuer ist was dem Kunden als Mehrwertsteuer berechnet wird
Der Unternehmer nimmt diese mit dem Endgeld vom Kunden ein und führt sie an das Finanzamt als Umsatzsteuer ab
Gegen die Umsatzsteuer die der Unternehmer abführt kann er die von ihm (dem Unternehmer) für Leistungen und Lieferungen bezahlte Umsatzsteuer verrechnen.
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Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen keine Umsatzsteuer abführen
Sonderfall innergemeinschaftlicher Erwerb/Verkauf
Innergemeinschaftlich → von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union
Der Unternehmer an den gelieferten wird (also nicht der Lieferant) hat die Umsatzsteuer abzuführen
Der empfangende (an den geliefert wird) Unternehmer kann die gezahlte Umsatzsteuer im Vorsteuerabzug geltend machen
Rechtliche Grundlage: UStG §1a: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html
Umsatzsteuersätze
Berechnungsgrundlage
Davon Abweichend kann nach §20 beantragt werden, dass die Steuer nach vereinnahmten Entgelden (also erst nach dem Eingang des Geldes und nur für das vereinnahmte Geld) berechnet werden soll, wenn:
Der Gesamtumsatz im Vorjahr weniger als 500 000 Euro betrug
Der Unternehmer Freiberufler ist
weitere Möglichkeiten siehe §20
Vorsteuerabzug
Umsatzsteuer die man auf Leistungen oder ware gezahlt hat die man von einem anderen unternehmer bezogen hat
Es muss eine Rechnung vorliegen
Abzug kann erfolgen sobald entweder die Leistung/Ware erbracht wurde oder das Endgeld gezahlt wurde (je nach dem was als erstes passiert)
Ausgeschlossen wenn die Ware zu weniger als 10% durch das Unternehmen genutzt wird
Zeiträume - Arten von Umsatzsteuererklärungen
Umsatzsteuervoranmeldung
Abgabe erfolgt elektronisch
Berechnungszeitraum Abhängig der Gesamtumsatzsteuer des Vorjahres bzw. Zeitpunkt der Betriebsgründung
in den ersten beiden Jahren nach Betriebsgründung montatlich - unabhängig von der Gesamtumsatzsteuer
unter 1000 Euro kann das Finanzamt auf Voranmeldung verzichten
1001-7500 Euro Kalendervierteljahr
über 7500 Euro Monatliche Abgabe
Abgabezeitpunkt = Berechchnungszeitraum + 10 Tage
Das gilt auf für die Überweisung an das Finanzamt (in der Regel läuft es über Bankeinzug)
kann elektronisch beantragt um einen Monat verlängert werden (Dauerfristverlängerung) - Abgabezeitpunkt = Berechnungszeitraum + 1 Monat + 10 Tage
Gesamtumsatzsteuererklärung
Welcher Umsatz fällt in welchen Zeitraum
Generell gilt (Berechnung nach vereinbartem Endgeld):
Der Umsatz und damit die abzuführende Umsatzsteuer fällt in den Abrechnungszeitraum (Umsatzsteuervoranmeldung) bzw. das Kalenderjahr (Gesamtumsatzsteuererklärung), in dem (je nach dem was zuerst eintritt):
Es gilt also der Zeitpunkt wo entweder die Leistung bzw. Lieferung oder die Vereinnahmung des Endgeldes erfolgt.
Je nach dem was zuerst eintritt wird als Zeitpunkt für das fällig werden der Umsatzsteuer angesehen und entsprechend gilt der Zeitraum.
Abweichend (auf Antrag nach §20, siehe Berechnungsgrundlage für Bedingungen) fällt der Umsatz in den Zeitraum in dem:
Rückabwicklung
Bei Rückabwicklung eines Geschäftes
Wenn die Forderung nicht eintreibbar ist
Bei Nicht-Leistung - Wenn das geld vereinnahmt wurde, die leistung oder ware aber nicht erbracht wurde
In diesen Fällen ist die Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren
Fehlerhafter oder unberechtigter Steuerausweis/-Berechnung
aufzeichnungspflichten
aufzeichnungen über die erbrachten leistungen
aufzeichnungen über die vereinnahmte umsatzsteuer
muss noch nicht vereinnahmte umsätze enthalten für bereits erbrachte leistungen
aufzeichnen von erhaltenen rechnungen inkl. der darin enthaltenen umsatzsteuer → wegen vorsteuerabzug
entfällt wenn vorsteuerabzug nicht möglich ist
rechnungen müssen als doppel aufbewahrt werden
aufzeichnungen sind auf verlanmgen vorzulegen