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umsatzsteuer [2014/02/12 20:05] root |
umsatzsteuer [2014/09/07 18:23] (aktuell) |
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* Gegen die Umsatzsteuer die der Unternehmer abführt kann er die von ihm (dem Unternehmer) für Leistungen und Lieferungen bezahlte Umsatzsteuer verrechnen. \\ \\ | * Gegen die Umsatzsteuer die der Unternehmer abführt kann er die von ihm (dem Unternehmer) für Leistungen und Lieferungen bezahlte Umsatzsteuer verrechnen. \\ \\ | ||
* Umsatzsteuergesetz: | * Umsatzsteuergesetz: | ||
+ | * Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen keine Umsatzsteuer abführen | ||
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+ | ===== Sonderfall innergemeinschaftlicher Erwerb/ | ||
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+ | * Innergemeinschaftlich -> von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union | ||
+ | * Der Unternehmer an den gelieferten wird (also nicht der Lieferant) hat die Umsatzsteuer abzuführen | ||
+ | * wenn er Umsatzsteuerpflichtig ist | ||
+ | * Der empfangende (an den geliefert wird) Unternehmer kann die gezahlte Umsatzsteuer im Vorsteuerabzug geltend machen | ||
+ | * wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist | ||
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+ | Rechtliche Grundlage: UStG §1a: http:// | ||
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===== Umsatzsteuersätze ===== | ===== Umsatzsteuersätze ===== | ||
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* Der Unternehmer Freiberufler ist | * Der Unternehmer Freiberufler ist | ||
* weitere Möglichkeiten siehe §20 | * weitere Möglichkeiten siehe §20 | ||
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+ | ==== Vorsteuerabzug ===== | ||
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+ | * Kann bei der Abrechnung (Umsatzsteuervoranmeldung, | ||
+ | * die Umsatzsteuer/ | ||
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+ | * Umsatzsteuer die man auf Leistungen oder ware gezahlt hat die man von einem anderen unternehmer bezogen hat | ||
+ | * Es muss eine Rechnung vorliegen | ||
+ | * Abzug kann erfolgen sobald entweder die Leistung/ | ||
+ | * Ausgeschlossen wenn die Ware zu weniger als 10% durch das Unternehmen genutzt wird | ||
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Zeile 68: | Zeile 93: | ||
Es gilt also der Zeitpunkt wo entweder die Leistung bzw. Lieferung oder die Vereinnahmung des Endgeldes erfolgt. \\ Je nach dem was zuerst eintritt wird als Zeitpunkt für das fällig werden der Umsatzsteuer angesehen und entsprechend gilt der Zeitraum. | Es gilt also der Zeitpunkt wo entweder die Leistung bzw. Lieferung oder die Vereinnahmung des Endgeldes erfolgt. \\ Je nach dem was zuerst eintritt wird als Zeitpunkt für das fällig werden der Umsatzsteuer angesehen und entsprechend gilt der Zeitraum. | ||
+ | Abweichend (auf Antrag nach §20, siehe [[umsatzsteuer# | ||
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+ | * Das Endgeld vereinnahmt wurde | ||
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+ | ===== Rückabwicklung ===== | ||
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+ | * Bei Rückabwicklung eines Geschäftes | ||
+ | * Wenn die Forderung nicht eintreibbar ist | ||
+ | * Bei Nicht-Leistung - Wenn das geld vereinnahmt wurde, die leistung oder ware aber nicht erbracht wurde | ||
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+ | In diesen Fällen ist die Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren | ||
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+ | ===== Fehlerhafter oder unberechtigter Steuerausweis/ | ||
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+ | * § 14c UStG | ||
+ | * Unberechtigt vereinnahmte Steuern sind abzuführen an das Finazamt | ||
+ | * **Ausnahme: | ||
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+ | ===== aufzeichnungspflichten ====== | ||
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+ | * aufzeichnungen über die erbrachten leistungen | ||
+ | * aufzeichnungen über die vereinnahmte umsatzsteuer | ||
+ | * muss noch nicht vereinnahmte umsätze enthalten für bereits erbrachte leistungen | ||
+ | * aufzeichnen von erhaltenen rechnungen inkl. der darin enthaltenen umsatzsteuer -> wegen vorsteuerabzug | ||
+ | * entfällt wenn vorsteuerabzug nicht möglich ist | ||
+ | * rechnungen müssen als doppel aufbewahrt werden | ||
+ | * frist: 10 jahre ab ende des kalenderjahres | ||
+ | * aufzeichnungen sind auf verlanmgen vorzulegen |