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Sonderfall innergemeinschaftlicher Erwerb/Verkauf

Rechtliche Grundlage: UStG §1a: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html

Umsatzsteuersätze

Berechnungsgrundlage



Davon Abweichend kann nach §20 beantragt werden, dass die Steuer nach vereinnahmten Entgelden (also erst nach dem Eingang des Geldes und nur für das vereinnahmte Geld) berechnet werden soll, wenn:

Vorsteuerabzug


Zeiträume - Arten von Umsatzsteuererklärungen

Umsatzsteuervoranmeldung

Gesamtumsatzsteuererklärung

Welcher Umsatz fällt in welchen Zeitraum

Generell gilt (Berechnung nach vereinbartem Endgeld):
Der Umsatz und damit die abzuführende Umsatzsteuer fällt in den Abrechnungszeitraum (Umsatzsteuervoranmeldung) bzw. das Kalenderjahr (Gesamtumsatzsteuererklärung), in dem (je nach dem was zuerst eintritt):

Es gilt also der Zeitpunkt wo entweder die Leistung bzw. Lieferung oder die Vereinnahmung des Endgeldes erfolgt.
Je nach dem was zuerst eintritt wird als Zeitpunkt für das fällig werden der Umsatzsteuer angesehen und entsprechend gilt der Zeitraum.

Abweichend (auf Antrag nach §20, siehe Berechnungsgrundlage für Bedingungen) fällt der Umsatz in den Zeitraum in dem:

Rückabwicklung

In diesen Fällen ist die Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren

Fehlerhafter oder unberechtigter Steuerausweis/-Berechnung

aufzeichnungspflichten