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baeume
baeume
Gegen Baumhöhe muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03
Bruch ab Sturmstärke 8 sind höhere Gewalt → Schäden müssen nicht durch Baumbesitzer getragen werden - so die Verkehrssicherungspflicht efült wurde (Baum ist nicht sichtlich Krank) → Pappelurteil 2004
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20102/03
Es besteht Anspruch auf Laubrente → Zahlung an den Nachbarn wenn er Laub oder Äste beseitigen muss
baeume.txt
· Zuletzt geändert: 2014/09/07 18:23 (Externe Bearbeitung)
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