Dies ist keine Steuerberatung und die Informationen können Fehler enthalten - nutze sie zur Anrgegung und prüfe sie.
Dauer Abwesenheit | Pauschale |
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> 8 Stunden < 24 Stunden, An- und Abreisetag (egal wie lange das dauert) | 12 Euro |
>24 Stunden | 24 Euro |
Weren Mahlzeiten gestellt (vom Arbeitgeber, nicht von Dritten), so sind diese von der Verpflegungskostenpauschale abzuziehen.
Dabei gilt:
Das bedeutet von der Pauschale werden die entsprechenden Prozent für die jeweilige Mahlzeit abgezogen und nur noch die verringerte Pauschale kann geltend gemacht werden.
Rechenbeispiel:
gegenüber (wenn das Frühstück extra berechnet würde):
Die Differenz beider Wege beträgt 10,20, die man im ersten Fall abrechen kann, in zweitem Fall sind sie nicht abziehbare Ausgaben.
In erstem Fall hat man 2 mehr bezahlt, konnte aber 8 Euro steuerlich geltend machen (ob das Sinn macht muss man durchrechnen).
Unter Umständen ist das Business-Paket sogar einfach gar nicht teurer als die Leistungen die eh nötig wären, zum Beispiel WLAN + Parkplat + Frühstück, dann hat man gar kein Geld aufgewendet, aber welches gespart :)
Das bedeutet: