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reisekosten

Dies ist keine Steuerberatung und die Informationen können Fehler enthalten - nutze sie zur Anrgegung und prüfe sie.

  • das folgende gilt auch für Einzelunternehmer
  • Hotelkosten können in der Höhe abgesetzt werden wie sie anfallen
  • Verpflegung wird anhand einer Tabelle pauschal abgerechnet, unabhängig davon wie viel Geld dafür ausgeben wurde oder nicht
Dauer Abwesenheit Pauschale
> 8 Stunden < 24 Stunden, An- und Abreisetag (egal wie lange das dauert)12 Euro
>24 Stunden24 Euro
  • Das heißt auch wenn es mehr gekostet hat, bleibt man auf den Mehrkosten sitzen
    • man kann als Betriebsausgaben nur die Pauschale abziehen

Gestellte Mahlzeiten

Weren Mahlzeiten gestellt (vom Arbeitgeber, nicht von Dritten), so sind diese von der Verpflegungskostenpauschale abzuziehen.
Dabei gilt:

  • Frühstück 20%
  • Mittag- und Abendessen jeweils 40%

Das bedeutet von der Pauschale werden die entsprechenden Prozent für die jeweilige Mahlzeit abgezogen und nur noch die verringerte Pauschale kann geltend gemacht werden.

"Trick" mit dem Businesspaket

  • einige Hotels bieten ein Businesspaket an, was zum Beispiel bereits Frühstück enthält
    • + einige andere Dienstleistungen
    • → ist ein pauschal abgerechnetes Paket
  • die Mahlzeiten die das Paket umfasst werden von der Verpflegungskostenpauschale oder vom Paketpreis abgezogen, in Höhe wie unter „Gestellte Mahlzeiten“ ersichtlich
  • der Rest des Paketes ist vollumfänglich als Betriebsausgabe abrechenbar

Rechenbeispiel:

  • 15 Euro Businesspaket (ink. Frühstück)
    • davon sind 13 Euro das Frühstück, was aber nicht extra ausgewiesen ist
  • 20% der Verpflegungskostenpauschale müssen abgezogen werden → 4,80
    • 19,20 Verpflegungskostenpauschale verbleiben
  • die reduzierte Verpflegungskostenpauschale + das Businesspaket können geltend gemacht werden
  • Summe (ggü. Finanzam als Ausgabe): 34,20 Euro

gegenüber (wenn das Frühstück extra berechnet würde):

  • 13 Euro Frühstück
    • wird über Verpflegungskostenpauschale geltend gemacht und kann nicht separat berechnet werden
  • volle Verpflegungskostenpauschale 24,00 Euro
  • Summe (ggü. Finanzam als Ausgabe): 24 Euro

Die Differenz beider Wege beträgt 10,20, die man im ersten Fall abrechen kann, in zweitem Fall sind sie nicht abziehbare Ausgaben.
In erstem Fall hat man 2 mehr bezahlt, konnte aber 8 Euro steuerlich geltend machen (ob das Sinn macht muss man durchrechnen).
Unter Umständen ist das Business-Paket sogar einfach gar nicht teurer als die Leistungen die eh nötig wären, zum Beispiel WLAN + Parkplat + Frühstück, dann hat man gar kein Geld aufgewendet, aber welches gespart :)

Umsatzsteuer

  • da auf die Reisekostenpauschale keine Umsatzsteuer anfällt kann dafür auch keine abgerechnet werden
  • allerdings können die Umsatzsteuer-Beträge aus den tatsächlich angefallenen Rechnungen für Verpflegung abgerechnet werden
    • auch wenn der eigentliche Betrag nicht abgerechnet werden kann

Das bedeutet:

  • Frühstück für 13 Euro (19% Umsatzsteuer → 2,47)
  • Betriebsausgaben 4,80 → 20% der Verpflegungskostenpauschale
  • 2,47 Umsatzsteuer (ausgehend vom echten Preis)
reisekosten.txt · Zuletzt geändert: 2018/11/23 19:10 von root