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umsatzsteuer

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  • Umsatzsteuer ist was dem Kunden als Mehrwertsteuer berechnet wird
  • Der Unternehmer nimmt diese mit dem Endgeld vom Kunden ein und führt sie an das Finanzamt als Umsatzsteuer ab
  • Gegen die Umsatzsteuer die der Unternehmer abführt kann er die von ihm (dem Unternehmer) für Leistungen und Lieferungen bezahlte Umsatzsteuer verrechnen.

Umsatzsteuersätze

Berechnungsgrundlage

  • Vereinbarte (Ausnahme siehe nächster Absatz) Endgelte (darauf dann der entsprechend anzuwendende Steuersatz)
    • vereinbarte Entgelte sind die vereinbarten Zahlungen für Waren und Dienstleistungen
      • unabhängig davon ob diese bereits eingegangen sind oder nicht bzw. in voller Höhe eingehen
    • Verbrauchssteuern sind als Teil des Endgeldes anzusehen (ausgenommen die Umsatzsteuer selbst)



Davon Abweichend kann nach §20 beantragt werden, dass die Steuer nach vereinnahmten Entgelden (also erst nach dem Eingang des Geldes und nur für das vereinnahmte Geld) berechnet werden soll, wenn:

  • Der Gesamtumsatz im Vorjahr weniger als 500 000 Euro betrug
  • Der Unternehmer Freiberufler ist
  • weitere Möglichkeiten siehe §20
umsatzsteuer.1392229531.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/09/07 17:53 (Externe Bearbeitung)